Mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.3.2000 (BGBl. I, S. 330) hat der Gesetzgeber für Geldforderungen die Voraussetzungen des Verzuges und die Höhe der Verzugszinsen neu geregelt. Schwerpunkte sind:
Näheres unter http://www.lrz-muenchen.de/~tutorium/downloads/Downloads.html (CD-ROM:lokaler Link)
Literatur: Medicus DNotZ 2000, S. 256 ff.
Unter http://www.beck.de/palandt findet man die neueste Kommentierung zum Beschleunigungsgesetz des Palandts als pdf-Datei, die dann im Dezember in der 60. Auflage
erscheinen wird.