Berlin, am 22.
Juni 2001
Reform des
Zivilprozesses passiert den Bundesrat:
Amtsgerichte werden entlastet und gestärkt, der Rechtsschutz wird
verbessert
Modernisierung
der Justiz geht weiter
Rechtsuchende
kommen künftig besser und zügiger zu ihrem guten Recht. Die erste
Instanz wird dazu gestärkt. Das Gesetz zur Änderung der
Zivilprozessordnung (ZPO) hat heute den Bundesrat passiert. Der
Bundestag hatte es am 17. Mai in abschließender Lesung verabschiedet.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2002 in Kraft.
Däubler-Gmelin:
"Die Reform des Zivilprozesses ist ein wichtiger Schritt bei der
Modernisierung der Justiz. Diese ist nötig, um der Dritten Gewalt auf
Dauer ihre starke Stellung als Garantin unseres Rechtsstaats zu sichern.
Auf die Justiz kommen durch die Europäisierung und Globalisierung neue
Aufgaben zu. Mit der Reform werten wir vor allem die Amtsgerichte auf.
Damit stärken wir die Position der Rechtsuchenden dort, wo sie ihre
Erfahrungen mit der Justiz machen. Die Entlastung sind wir den
Richterinnen und Richtern, aber auch den Rechtsuchenden schuldig.
Zugleich stellen wir den Ländern Instrumente zur Verfügung, um die
Zivilprozesse insgesamt effektiver zu gestalten. Leider lässt sich
absehen, dass einige unionsregierte Länder die Entlastung der
Amtsgerichte parteipolitisch motiviert boykottieren werden. Das ist ein
trauriges Signal."
Kernpunkte der
ZPO-Reform sind:
- Die Amtsgerichte
werden gestärkt, ihre Bedeutung wird erhöht. Die an den
Amtsgerichten tätigen Richterinnen und Richter brauchen mehr Zeit, um
den Belangen der Rechtsuchenden noch umfassender gerecht werden können.
- Die
Streitschlichtung im Zivilprozess wird weiter ausgebaut. Damit wird
der Gütegedanke auch innerhalb des Verfahrens gestärkt; die
Aufwertung der außergerichtlichen Streitbeilegung ist bereits
zum Jahresbeginn 2000 in Kraft getreten.
- Die Chancen der Bürgerinnen
und Bürger, eine Entscheidung überprüfen zu lassen, werden deutlich
verbessert. Die Regelung, dass bei Streitwerten unter 1.500 Mark überhaupt
keine Prüfung möglich ist, wird aufgehoben.
- Völlig
aussichtslose Berufungen können künftig durch einstimmigen Beschluss
des Berufungsgremiums zurückgewiesen werden. Damit wird verhindert,
dass Verfahren ohne Erfolgsaussicht nur wegen ihres Streitwerts durch
die Instanzen getrieben werden können.
- Die Tätigkeit
der Einzelrichter wird ausgeweitet. So soll bei den Landgerichten
vermehrt ein einzelner Richter in erster Instanz entscheiden. Und auch
bei Berufungen soll das Richtergremium einem Einzelrichter den Fall übertragen
können.
- Das
Revisionsrecht wird so umgestaltet, dass sich der Bundesgerichtshof
wieder stärker seinen eigentlichen Aufgaben widmen kann: der
Entscheidung in Grundsatzfragen und der Sicherung der einheitlichen
Rechtsprechung.
Die ZPO- Reform
ist bereits der dritte Schritt der Bundesregierung bei der
Modernisierung der Justiz. Schon zum Jahresbeginn 2000 wurde die außergerichtliche
Streitschlichtung gestärkt; im zweiten Schritt hat der Bundestag
Gesetze aus dem Bundesjustizministerium beschlossen, die den
computergestützten Geschäftsverkehr und den elektronischen Zugang zu
den Gerichten ermöglichen. Am vierten Schritt, der Reform der
Strafprozessordnung (StPO), wird zurzeit gearbeitet; ein Eckpunktepapier
der Koalition liegt vor.
Bundesjustizministerin
Däubler-Gmelin:
"Auch über die ZPO-Reform ist in den letzten Jahren intensiv mit
den Verbänden der Praxis, mit Wissenschaftlern und den Bundesländern
beraten worden. Wir haben wichtige Anregungen und Vorschläge berücksichtigt."
So haben die Länder
nun in einer fünfjährigen Experimentierphase die Möglichkeit,
Berufungen bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren. Die
Bundesregierung wird sich an der Durchführung dieser Versuchsphase
beteiligen. Über die optimale Ausgestaltung des Instanzenzuges wird
dann in Kenntnis der wissenschaftlichen Begleitung entschieden. Den
Berufungsgerichten wurde auf Anregung der Richterschaft ein weiter
Ermessenspielraum zur Übertragung eines Verfahrens auf einen
Einzelrichter gegeben. Das jetzt vorliegende Gesetz ist durch die
Kooperation vieler Fachleute aus der Wissenschaft, aus anwaltlicher und
richterlicher Praxis sowie den Ländern geprägt und wird von ihnen
mitgetragen. Auch der Deutsche Richterbund hat erklärt, die Praxis könne
mit den neuen Regeln gut arbeiten; der Deutsche Anwaltverein hat
Diskussionsprozess und Ergebnis gelobt.
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