Bundesministerium der Justiz
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Mitteilungen


Berlin, am 22. Juni 2001

Reform des Zivilprozesses passiert den Bundesrat:
Amtsgerichte werden entlastet und gestärkt, der Rechtsschutz wird verbessert

Modernisierung der Justiz geht weiter

Rechtsuchende kommen künftig besser und zügiger zu ihrem guten Recht. Die erste Instanz wird dazu gestärkt. Das Gesetz zur Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) hat heute den Bundesrat passiert. Der Bundestag hatte es am 17. Mai in abschließender Lesung verabschiedet. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2002 in Kraft.

Däubler-Gmelin: "Die Reform des Zivilprozesses ist ein wichtiger Schritt bei der Modernisierung der Justiz. Diese ist nötig, um der Dritten Gewalt auf Dauer ihre starke Stellung als Garantin unseres Rechtsstaats zu sichern. Auf die Justiz kommen durch die Europäisierung und Globalisierung neue Aufgaben zu. Mit der Reform werten wir vor allem die Amtsgerichte auf. Damit stärken wir die Position der Rechtsuchenden dort, wo sie ihre Erfahrungen mit der Justiz machen. Die Entlastung sind wir den Richterinnen und Richtern, aber auch den Rechtsuchenden schuldig. Zugleich stellen wir den Ländern Instrumente zur Verfügung, um die Zivilprozesse insgesamt effektiver zu gestalten. Leider lässt sich absehen, dass einige unionsregierte Länder die Entlastung der Amtsgerichte parteipolitisch motiviert boykottieren werden. Das ist ein trauriges Signal."

Kernpunkte der ZPO-Reform sind:

  • Die Amtsgerichte werden gestärkt, ihre Bedeutung wird erhöht. Die an den Amtsgerichten tätigen Richterinnen und Richter brauchen mehr Zeit, um den Belangen der Rechtsuchenden noch umfassender gerecht werden können.

  • Die Streitschlichtung im Zivilprozess wird weiter ausgebaut. Damit wird der Gütegedanke auch innerhalb des Verfahrens gestärkt; die Aufwertung der außergerichtlichen Streitbeilegung ist bereits zum Jahresbeginn 2000 in Kraft getreten.

  • Die Chancen der Bürgerinnen und Bürger, eine Entscheidung überprüfen zu lassen, werden deutlich verbessert. Die Regelung, dass bei Streitwerten unter 1.500 Mark überhaupt keine Prüfung möglich ist, wird aufgehoben.

  • Völlig aussichtslose Berufungen können künftig durch einstimmigen Beschluss des Berufungsgremiums zurückgewiesen werden. Damit wird verhindert, dass Verfahren ohne Erfolgsaussicht nur wegen ihres Streitwerts durch die Instanzen getrieben werden können.

  • Die Tätigkeit der Einzelrichter wird ausgeweitet. So soll bei den Landgerichten vermehrt ein einzelner Richter in erster Instanz entscheiden. Und auch bei Berufungen soll das Richtergremium einem Einzelrichter den Fall übertragen können.

  • Das Revisionsrecht wird so umgestaltet, dass sich der Bundesgerichtshof wieder stärker seinen eigentlichen Aufgaben widmen kann: der Entscheidung in Grundsatzfragen und der Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung.

Die ZPO- Reform ist bereits der dritte Schritt der Bundesregierung bei der Modernisierung der Justiz. Schon zum Jahresbeginn 2000 wurde die außergerichtliche Streitschlichtung gestärkt; im zweiten Schritt hat der Bundestag Gesetze aus dem Bundesjustizministerium beschlossen, die den computergestützten Geschäftsverkehr und den elektronischen Zugang zu den Gerichten ermöglichen. Am vierten Schritt, der Reform der Strafprozessordnung (StPO), wird zurzeit gearbeitet; ein Eckpunktepapier der Koalition liegt vor.

Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin: "Auch über die ZPO-Reform ist in den letzten Jahren intensiv mit den Verbänden der Praxis, mit Wissenschaftlern und den Bundesländern beraten worden. Wir haben wichtige Anregungen und Vorschläge berücksichtigt."

So haben die Länder nun in einer fünfjährigen Experimentierphase die Möglichkeit, Berufungen bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren. Die Bundesregierung wird sich an der Durchführung dieser Versuchsphase beteiligen. Über die optimale Ausgestaltung des Instanzenzuges wird dann in Kenntnis der wissenschaftlichen Begleitung entschieden. Den Berufungsgerichten wurde auf Anregung der Richterschaft ein weiter Ermessenspielraum zur Übertragung eines Verfahrens auf einen Einzelrichter gegeben. Das jetzt vorliegende Gesetz ist durch die Kooperation vieler Fachleute aus der Wissenschaft, aus anwaltlicher und richterlicher Praxis sowie den Ländern geprägt und wird von ihnen mitgetragen. Auch der Deutsche Richterbund hat erklärt, die Praxis könne mit den neuen Regeln gut arbeiten; der Deutsche Anwaltverein hat Diskussionsprozess und Ergebnis gelobt.