Bundesministerium der Justiz
www.bmj.bund.de

Mitteilungen


Berlin, am 9. Mai 2001

Rechtsausschuss stimmt der Reform des Zivilprozesses zu. / Däubler-Gmelin:

Ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Justiz, zur Stärkung der Amtsgerichte und für besseren Rechtsschutz

Rechtsuchende kommen künftig besser und zügiger zu ihrem guten Recht. Die erste Instanz wird dazu gestärkt. Der Bundestags-Rechtsausschuss hat heute dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin zur Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) zugestimmt. Damit kann das Gesetz in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet und anschließend im Bundesrat beraten werden.

Däubler-Gmelin: "Die Modernisierung der Justiz ist nötig, um der Dritten Gewalt auf Dauer ihre starke Stellung als Garantin unseres Rechtsstaats zu sichern. Auf die Justiz kommen durch die Europäisierung und Globalisierung neue Aufgaben zu. Mit der Reform werten wir vor allem die Amtsgerichte auf. Damit stärken wir die Position der Rechtsuchenden dort, wo sie ihre Erfahrungen mit der Justiz machen. Zugleich stellen wir den Ländern Instrumente zur Verfügung, um die Zivilprozesse insgesamt effektiver zu gestalten."

Kernpunkte der ZPO-Reform sind:

Die ZPO- Reform ist bereits der dritte Schritt der Bundesregierung bei der Modernisierung der Justiz. Schon zum Jahresbeginn 2000 wurde die außergerichtliche Streitschlichtung gestärkt; im zweiten Schritt hat der Bundestag Gesetze aus dem Bundesjustizministerium beschlossen, die den computergestützten Geschäftsverkehr und den elektronischen Zugang zu den Gerichten ermöglichen. Am vierten Schritt, der Reform der Strafprozessordnung (StPO), wird zurzeit gearbeitet; ein Eckpunktepapier der Koalition liegt vor.

Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin: "Auch über die ZPO- Reform ist in den letzten Jahren intensiv mit den Verbänden der Praxis, mit Wissenschaftlern und den Bundesländern beraten worden. Wir haben wichtige Anregungen und Vorschläge berücksichtigt."

So haben die Länder nun in einer fünfjährigen Experimentierphase die Möglichkeit, Berufungen bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren. Die Bundesregierung wird sich an der Durchführung dieser Versuchsphase beteiligen. Über die optimale Ausgestaltung des Instanzenzuges wird dann in Kenntnis der wissenschaftlichen Begleitung entschieden. Den Berufungsgerichten wurde auf Anregung der Richterschaft ein weiter Ermessenspielraum zur Übertragung eines Verfahrens auf einen Einzelrichter gegeben. Das jetzt vorliegende Gesetz ist durch die Kooperation vieler Fachleute aus der Wissenschaft, aus anwaltlicher und richterlicher Praxis sowie den Ländern geprägt und wird von ihnen mitgetragen. Auch der Deutsche Richterbund hat erklärt, die Praxis könne mit den neuen Regeln gut arbeiten; der Deutsche Anwaltverein hat Diskussionsprozess und Ergebnis gelobt.

Die Bundesjustizministerin: "In den letzten Wochen kommen immer mehr positive Reaktionen auch aus der Wirtschaft, etwa von den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern. Das zeigt sehr deutlich: Eine moderne und gut funktionierende Justiz ist nicht nur wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch ein Standortfaktor für die Wirtschaft. Es ist also wichtig, dass die Länder die Möglichkeiten jetzt nutzen und die Reform zügig nach ihrem Inkrafttreten umsetzen."