Bundesministerium der Justiz
www.bmj.bund.de

Mitteilungen


Berlin, am 9. Mai 2001

Bundeskabinett stimmt Gesetzentwurf zur Schuldrechtsmodernisierung zu

Schuldrecht wird aktuell und modern

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts beschlossen. Mit dem Gesetz werden die EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf und 2 weitere Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt und gleichzeitig das Schuldrecht modernisiert, d.h. der Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der die grundlegenden Bestimmungen für alle Verträge enthält und beispielsweise regelt, was geschieht, wenn ein Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt, also z. B. nicht rechtzeitig oder schlecht leistet.

Die Bundesjustizministerin: "Mit dem heutigen Beschluss machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Modernisierung von Recht und Justiz und stellen so sicher, dass das Schuldrecht im BGB auch zukünftig eines der wichtigsten Gesetze im Alltag der Bürgerinnen und Bürger bleibt. Durch die Übernahme der EU- Regelungen und die gleichzeitige Modernisierung des Schuldrechts schaffen wir mehr Klarheit für die Rechtsanwender, also Gerichte, Rechtsanwälte und Bürgerinnen und Bürger. Ohne die hervorragende Vorarbeit der Schuldrechtskommission und ohne die breite Kooperationsbereitschaft gerade der besten Zivilrechtswissenschaftler Deutschlands könnte diese wichtige Aufgabe nicht geleistet werden; dann würden bei der gebotenen Übernahme des EU-Kaufrechts in Deutschland bis zu vier unterschiedliche Kaufrechtssysteme gleichzeitig gelten – ein Unding."

Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind:

Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin: "In den kommenden Monaten der Gesetzesberatung werden wir die inhaltlichen Verbesserungsvorschläge aus den Ländern und aus der Wissenschaft gerne aufnehmen. Deshalb bedanke ich mich schon heute bei allen, die diesen Gesetzentwurf weiterhin mit ihren Anregungen begleiten."