(Brancheninfo des Verbands Bayerischer Verlage und Buchhandlungen e.V.:
http://www.buchhandel-bayern.de/brancheninfo/preisbindung/
Buchpreisbindungsgesetz
Am 1.Oktober 2002
tritt das neue Buchpreisbindungsgesetz in Kraft. Das bisherige
"Sammelreverssystem" wird damit abgelöst.
Das Preisbindungsgesetz verpflichtet ausnahmslos alle Verlage, für ihre Bücher
verbindliche Ladenpreise festzusetzen und bekannt zu geben. Der verbreitende
Buchhandel ist gesetzlich zur Einhaltung der festgesetzten Ladenpreise
verpflichtet. Für (Fach)zeitschriften bleibt es bei der Preisbindung durch
Sammelreverse, Kalender und Hörbücher sind unter der neuen Rechtslage generell
nicht preisgebunden.
Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Rechtslage liegt in der gesetzlichen Anordnung der Preisbindung für Bücher. Nach bisherigem Recht war es den Verlagen freigestellt, ob sie die Preise ihrer Bücher binden oder sich darauf beschränken, "unverbindliche Preisempfehlungen" auszusprechen. Diese Wahlmöglichkeit gibt es in Zukunft nicht mehr. Wie bisher allerdings haben Verlage die Möglichkeit, Preise zu erhöhen oder abzusenken, wenn die Marktverhältnisse dies erfordern. Auch Ladenpreisaufgebungen sind weiter statthaft. Anders als bisher sind Ladenpreisaufhebungen jedoch nur bei solchen Titeln möglich, die älter als 18 Monate sind.
Im übrigen deckt sich die Rechtslage weitgehend mit der bisherigen. Insbesondere in Hinblick auf die zulässigen Sonderpreise und Nachlässe ergeben sich nur in wenigen Punkten materielle Änderungen. Verlage haben wie bisher die Möglichkeit, Sonderpreise (z.B. Mengen-, oder Subskriptionspreise) festzulegen; Buchhandlungen dürfen Bibliotheken auch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen Nachlässe in Höhe von 5 und 10 % einräumen. Das Institut des Hörerscheins indes entfällt.
Verstöße gegen die Pflicht zur Preisfestsetzung können ebenso wie Preisbindungsverstöße gesetzlich geahndet werden. Zuständig sind die Zivilgerichte.
Als Hilfestellung bei der Umsetzung des Gesetzes in die Praxis hat die Rechtsabteilung des Börsenvereins ein Glossar (PDF, 150 KB) zusammengestellt.
Der Gesetzestext und die für die praktische Umsetzung sehr wichtige Begründung stehen als pdf-Dokumente zur Verfügung: