Geplant: Arbeitsvertragsgesetz (ArbVG)

Arbeitsverträge sind keine Verträge wie andere auch, wie ja auch das Arbeitsrecht nicht ein bloßer Zweig des Zivilrechts ist. Die bisherige Rechtslage ist  gekennzeichnet durch viele, weit verstreute Sondervorschriften. Daher soll der Arbeitsvertrag als besonderer Vertragstyp künftig in einem besonderen Gesetz geregelt werden.

Gesetzgeberische Initiativen sind noch nicht ergriffen worden. Zur Zeit wird von der Bertelsmann-Stiftung im Internet (http://www.arbvg.de) ein Diskussionsentwurf vorgestellt. Jeder Interessierte kann sich registrieren, den Stand der Entwicklung verfolgen und auch Kommentierungen und eigene Vorschläge einbringen.

 

Stand: Ende 2006