Unmöglichkeit (2): Stückschuld - Gattungsschuld - Konkretisierung

 

 

 www.juralink.de: Versuchen Sie zunächst, die Antworten anhand der Übersicht zu finden. Zur ergänzenden Kontrolle arbeiten Sie mit dem Repetitionstrainer. Dort finden Sie ausformulierte Antworten und gegebenenfalls weiterführende Erläuterungen.  

 

  

  1.    Was bedeutet Stückschuld, was bedeutet Gattungsschuld?

 2.    Wann ist eine Stückschuld, wann eine Gattungsschuld erfüllt im Sinne von § 362 Abs.1 BGB? 

3.    Der gekaufte Neuwagen wird dem Käufer mit einem Fehler behaftet über­eignet. Warum hat - obwohl der Käufer Eigentümer wird - der Verkäufer damit den Kaufvertrag noch nicht erfüllt?

 4.    Kann sich ein Verkäufer auf § 275 Abs.2 berufen, wenn die gekaufte Gattungssache ohne sein Verschulden zerstört wird und er jetzt kein Stück dieser Gattung mehr auf Lager hat?

 5.    Wie verhält es sich, wenn eine Stückschuld, z.B. ein Ge­brauchtwagen, ohne Verschulden des Verkäufers zerstört oder gestohlen wird?

 6.    Was bedeutet Konkretisierung? Wozu führt Konkretisierung bei nachträgli­cher Unmöglichkeit?

 7.    Wann tritt Konkretisierung ein? Lässt sich dafür in allen Fällen derselbe Zeitpunkt festlegen?

 8.    Was bedeuten die Begriffe Holschuld, Schickschuld und Bringschuld?

       Was muss der Schuldner tun, damit Konkretisierung eintritt?

 9.    Welche Art von Schuld liegt vor, wenn die Parteien nichts vereinbart ha­ben?

 10.  Der vom Käufer bestellte Neuwagen wird ohne Verschulden des Verkäu­fers zerstört

     a)  auf dem Transport vom Hersteller zum Verkäufer,

b)  auf dem Hof, noch vor dem Abladen und Herrichten der Fahrzeuge,

c)  nach Aussonderung und Bereitstellen des Wagens für den benachrichtigten Käufer.  Muss der Verkäufer nochmals leisten, oder ist er freigeworden?

 (Der Kaufvertrag enthielt keine näheren Angaben zur Lieferung)