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Versuchen Sie zunächst, die Antworten anhand der Übersicht zu finden.
Zur ergänzenden Kontrolle arbeiten Sie mit dem Repetitionstrainer.
Dort finden Sie ausformulierte Antworten und gegebenenfalls weiterführende
Erläuterungen. |
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1.
Was bedeutet Stückschuld, was bedeutet Gattungsschuld?
2. Wann
ist eine Stückschuld, wann eine Gattungsschuld erfüllt im Sinne von § 362
Abs.1 BGB?
3. Der
gekaufte Neuwagen wird dem Käufer mit einem Fehler behaftet übereignet.
Warum hat - obwohl der Käufer Eigentümer wird - der Verkäufer damit den
Kaufvertrag noch nicht erfüllt?
4. Kann
sich ein Verkäufer auf § 275 Abs.2 berufen, wenn die gekaufte Gattungssache
ohne sein Verschulden zerstört wird und er jetzt kein Stück dieser Gattung
mehr auf Lager hat?
5. Wie
verhält es sich, wenn eine Stückschuld, z.B. ein Gebrauchtwagen, ohne
Verschulden des Verkäufers zerstört oder gestohlen wird?
6. Was
bedeutet Konkretisierung? Wozu führt Konkretisierung bei nachträglicher Unmöglichkeit?
7. Wann
tritt Konkretisierung ein? Lässt sich dafür in allen Fällen derselbe
Zeitpunkt festlegen?
8.
Was bedeuten die Begriffe Holschuld, Schickschuld und Bringschuld?
Was muss der Schuldner tun, damit Konkretisierung eintritt?
9. Welche
Art von Schuld liegt vor, wenn die Parteien nichts vereinbart haben?
10. Der
vom Käufer bestellte Neuwagen wird ohne Verschulden des Verkäufers zerstört
a)
auf dem Transport vom Hersteller zum Verkäufer,
b)
auf dem Hof, noch vor dem Abladen und Herrichten der Fahrzeuge,
c) nach
Aussonderung und Bereitstellen des Wagens für den benachrichtigten Käufer.
Muss der Verkäufer nochmals leisten, oder ist er freigeworden?
(Der Kaufvertrag enthielt keine näheren Angaben zur Lieferung)