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Werner Unger |
„Guided Tours“: Schwarzkauf
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Sie erhalten hier eine
genaue “Wegbeschreibung” zur Lösung eines Falles mit dem BGB-Trainer. Wir empfehlen
die Benutzung für absolute Anfänger, für diejenigen, die sich mit dem Trainer
und seiner Hypertextstruktur erst vertraut machen wollen oder für diejenigen,
die generell Schwierigkeiten bei der Falllösung haben.
Baulöwe B will ein günstig
gelegenes Grundstück vom Kaufmann K erwerben. Doch ist die Rechtslage noch
ungeklärt:
K hat das Grundstück von V
gekauft. Da beide gut miteinander befreundet waren, haben sie vereinbart, beim
notariellen Termin nicht den wirklich vereinbarten Kaufpreis (200.000 €),
sondern nur einen Preis von 100.000 € anzugeben. Dementsprechend wurde
auch verfahren. Da der Notar von dieser internen Abmachung keine Ahnung hatte,
im Vertrag die Auflassung bereits erklärt worden war und auch die übrigen Eintragungsvoraussetzungen
vorlagen, wurde K ins Grundbuch eingetragen.
Kurze Zeit danach entstehen
zwischen K und V Meinungsverschiedenheiten. Den V reut das Geschäft. Er meint,
er habe das Grundstück viel zu billig verkauft, weil er über den Wert falsche
Informationen bekommen habe. Im Übrigen sei er davon ausgegangen, dass er in
ein anderes Bundesland versetzt werde, was aber auf einem Irrtum beruhte.
Gestützt auf diese Argumente verlangt er Rückgängigmachung des
Grundstückskaufes und demgemäß die Zustimmung, dass er wieder als Eigentümer
eingetragen werde. Dies sei auch deswegen gerechtfertigt, weil der Kaufvertrag
unrichtig protokolliert worden sei. Die Angabe des zu niedrigen Preises
verstoße auch gegen gesetzliche Verbote und sei sittenwidrig.
Muss K das Grundstück dem V wieder
zurückgeben bzw. zurückübereignen?
(Gutachtliche Stellungnahme unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente).
A. Vorbereitende Orientierung
Aufgabe 1 (Fachbegriffe):
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Sehen Sie sich im Terminologietrainer
folgende Begriffe und ihre Definition an:
- Abstraktionsprinzip, Auflassung, Leistung
- Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum,
Eigenschaft, Heilung
Aufgabe
2 (Themenbereiche):
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Sehen Sie sich folgende Gebiete im Regeltrainer an:
- (BGB-AT) Willensmängel, Anfechtung, Verbotswidrige Geschäfte,
Sittenwidrige
Geschäfte, Form
-
(Ungerechtfertigte Bereicherung)
Grundtatbestände
der §§ 812 ff.
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Vertiefen Sie diese Gebiete anhand der Fragen im Repetitionstrainer!
B. Schritte zur Klausurlösung
1. Schritt: Gliedern
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Beachten Sie die Hinweise zur Klausurtechnik im Klausurtrainer!
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Gehen
Sie über das Inhaltsverzeichnis („i“-Button)
zum vorliegenden Fall. Gehen Sie zu „Gliedern“
und folgen Sie der Erarbeitung einer Skizze und der Grobgliederung.
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Drucken Sie sich die fertige Skizze
aus (mit rechter Maustaste in
die Grafik klicken, dann kopieren und in Word einfügen).
2. Schritt: Subsumieren
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Gehen Sie im Klausurtrainer weiter
zum Thema „Subsumieren“.
Wechseln Sie von dort in den Anspruchstrainer zur Übersicht „Herausgabeansprüche
aus Gesetz“ und sehen Sie sich die Tatbestandsvoraussetzungen für § 985 und § 812 an:
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Sehen Sie sich auch das Prüfschema
für Anfechtung an.
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Gehen Sie wieder in den Klausurtrainer und zum vorliegenden Fall („Subsumieren“)
zurück. Drucken Sie sich die Feingliederung aus
(mit rechter Maustaste in den
Text klicken, alles markieren und nach Word kopieren).
3. Schritt: Formulieren
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Erarbeiten Sie anhand der Skizze
und der Feingliederung und über den Link „Formulieren“
schrittweise die Lösung des Falles. Versuchen Sie, vor jedem Schritt eine
eigene Lösung zu finden!
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Drucken Sie sich die fertige
Lösung aus (am Schluss der schrittweisen Lösung findet sich ein entsprechender
Link).