Werner Unger

 

 

 

„Guided Tours“:   Schwarzkauf


(Herausgabeansprüche, Erwerb von Grundstückseigentum, Willensmängel)

 

 

Sie erhalten hier eine genaue “Wegbeschreibung” zur Lösung eines Falles mit dem BGB-Trainer. Wir empfehlen die Benutzung für absolute Anfänger, für diejenigen, die sich mit dem Trainer und seiner Hypertextstruktur erst vertraut machen wollen oder für diejenigen, die generell Schwierigkeiten bei der Falllösung haben.

 

 

Sachverhalt

Baulöwe B will ein günstig gelegenes Grundstück vom Kaufmann K erwerben. Doch ist die Rechtslage noch ungeklärt:

K hat das Grundstück von V gekauft. Da beide gut miteinander befreundet waren, haben sie vereinbart, beim notariellen Termin nicht den wirklich vereinbarten Kaufpreis (200.000 €), sondern nur einen Preis von 100.000 € anzugeben. Dementsprechend wurde auch verfahren. Da der Notar von dieser internen Abmachung keine Ahnung hatte, im Vertrag die Auflassung bereits erklärt worden war und auch die übrigen Eintragungsvoraussetzungen vorlagen, wurde K ins Grundbuch eingetragen.

Kurze Zeit danach entstehen zwischen K und V Meinungsverschiedenheiten. Den V reut das Geschäft. Er meint, er habe das Grundstück viel zu billig verkauft, weil er über den Wert fal­sche Informationen bekommen habe. Im Übrigen sei er davon ausgegangen, dass er in ein anderes Bundesland versetzt werde, was aber auf einem Irrtum beruhte. Gestützt auf diese Argumente verlangt er Rückgängigmachung des Grundstückskaufes und demgemäß die Zu­stimmung, dass er wieder als Eigentümer eingetragen werde. Dies sei auch deswegen gerechtfertigt, weil der Kaufvertrag unrichtig protokolliert worden sei. Die Angabe des zu niedrigen Preises verstoße auch gegen gesetzliche Verbote und sei sittenwidrig.

 

Muss K das Grundstück dem V wieder zurückgeben bzw. zurückübereignen?

(Gutachtliche Stellungnahme unter Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente).

 

Bearbeitungszeit: 2 Stunden

 

 

A.  Vorbereitende Orientierung

 

Aufgabe 1 (Fachbegriffe):

·           Sehen Sie sich im Terminologietrainer folgende Begriffe und ihre Definition an:

-      Abstraktionsprinzip, Auflassung, Leistung

-      Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum, Eigenschaft, Heilung

 


Aufgabe 2 (Themenbereiche):

·           Sehen Sie sich folgende Gebiete im Regeltrainer an:

-      (BGB-AT)           Willensmängel, Anfechtung, Verbotswidrige Geschäfte,

Sittenwidrige Geschäfte, Form

-           (Ungerechtfertigte Bereicherung)

Grundtatbestände der §§ 812 ff.

·           Vertiefen Sie diese Gebiete anhand der Fragen im Repetitionstrainer!

 

 

 

B.  Schritte zur Klausurlösung

 

 

1. Schritt: Gliedern

 

·                         Beachten Sie die Hinweise zur Klausurtechnik im Klausurtrainer!

·                         Gehen Sie über das Inhaltsverzeichnis („i“-Button) zum vorliegenden Fall. Gehen Sie zu „Gliedern“ und folgen Sie der Erarbeitung einer Skizze und der Grobgliede­rung.

·                         Drucken Sie sich die fertige Skizze aus (mit rechter Maustaste in die Grafik klicken, dann kopieren und in Word einfügen).

 

 

2. Schritt: Subsumieren

 

·                         Gehen Sie im Klausurtrainer weiter zum Thema „Subsumieren“.
Wechseln Sie von dort in den Anspruchstrainer zur Übersicht „Herausgabeansprüche aus Gesetz“ und sehen Sie sich die Tatbestandsvoraussetzungen für § 985 und § 812  an:

·                         Sehen Sie sich auch das Prüfschema für Anfechtung an.

·           Gehen Sie wieder in den Klausurtrainer und zum vorliegenden Fall („Subsumie­ren“) zurück. Drucken Sie sich die Feingliederung aus (mit rechter Maustaste in den Text klicken, alles mar­kieren und nach Word kopieren).

 

 

3. Schritt: Formulieren

 

·           Erarbeiten Sie anhand der Skizze und der Feingliederung und über den Link „Formulieren“ schrittweise die Lösung des Falles. Versuchen Sie, vor jedem Schritt eine eigene Lösung zu finden!

·           Drucken Sie sich die fertige Lösung aus (am Schluss der schrittweisen Lösung findet sich ein entsprechender Link).